Fahrdienst

Die Fahrdienste des Deutschen Roten Kreuzes machen mobil und bringen jeden sicher ans Ziel. Abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse, befördern wir Sie und Ihre Angehörigen sicher zur Arbeit, zur Schule oder in Ihre Förder- bzw. Pflegeeinrichtung. 

Mit uns bleiben Sie mobil

Es gibt viele Situationen, in denen man einen Fahrdienst benötigt. Sei es der Weg zur Arbeit, ein Krankentransport oder eine Stipp-Visite bei Freunden - wir fahren Sie, wohin Sie möchten und wann immer Sie uns brauchen. Unsere modern ausgestatteten Spezialfahrzeuge ermöglichen Rollstuhlfahrenden praktisches und bequemes Reisen - ohne mühsames Umsetzen oder Unterbringungsprobleme für den Rollstuhl.

Diese Fahrten sind möglich

  • Krankenfahrten (auch mit Rollstuhl)
  • Einweisungs- Verlegungs- und Entlassungsfahrten ins Krankenhaus/ Rehaklinik
  • Schülerverkehr
  • Fahrten zur Arbeit oder Ausbildungsstätte
  • Freizeitaktivitäten

Für Fahrten mit oder ohne Rollstuhl halten wir passende Fahrzeuge für Sie bereit.

Wir unterstützen die Elektromobiliät und nehmen den Umweltbonus in Anspruch. Ein Teil dieser Maßnahme wird aus Mitteln der Europäischen Union (NextGenerationEU) mit Hilfe des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) finanziert. Ein Schwerpunkt des DARP ist die klimafreundliche Mobilität. Hieraus leitet sich das Förderprogramm mit der Maßnahme zur Förderung des Austausches der Kfz-Fahrzeugflotte („Innovationsprämie“ = Verdopplung des Bundesanteils am Umweltbonus) ab. Die Mitgliedstaaten müssen sich im Gegenzug verpflichten, wachstumsfreundliche Investitionen zu tätigen und Reformen einzuleiten. Dazu zählt etwa die Stärkung der grünen und digitalen Transformation. 

Download "Finanziert durch die EU – NextGenerationEU" 

Was muss ich tun, damit die Kosten übernommen werden?

Bei Fragen berät Sie unser Ansprechpartner über die Möglichkeiten der Kostenübernahme (z. B. durch Sozialamt, Krankenkasse oder Pflegeversicherung). In bestimmten Fällen werden die Kosten für eine begrenzte Anzahl von Fahrten übernommen.
Ihr Fahrdienstleiter klärt Sie auch darüber auf, bei welchen Fahrten Sie vorher eine ärztliche Genehmigung (Transportschein) benötigen und welche Fahrten prinzipiell privat berechnet werden müssen.

Muss ich die Kosten auslegen?

Sie müssen keine Kosten auslegen. Wir kümmern uns um die gesamte Bürokratie, nachdem die Kostenübernahme geklärt ist.

Wie lange vorher muss eine Fahrt angemeldet werden?

Im allgemeinen reicht für Stadtfahrten zwei Tage vorher. Bei besonderen Anforderungen sprechen Sie den Bedarf besser eine Woche vorher ab.