buehnenbild_auftrag_zelck_drk.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

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Hinweisgeberschutzgesetz

Alle Beschäftigten im Deutschen Roten Kreuz müssen sich in ihrem beruflichen Umfeld selbstverständlich an die geltenden Gesetze und Vorschriften halten. Sollten Sie dennoch im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit im DRK oder im Zusammenhang mit dem DRK Kenntnis davon erlangen, dass gegen zu beachtende Gesetze und Vorschriften verstoßen wird, sind wir für einen entsprechenden Hinweis sehr dankbar, denn durch einen Hinweis an die interne Meldestelle geben Sie uns die Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.


An dieser Stelle greift das HInweisgeberschtuzgesetz. Es regelt den Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Verstößen gegen Gesetze oder Vorschriften erlangt haben und diese melden oder offenlegen (Hinweisgeber). Die Identitäten der hinweisgebenden Personen und Dritter, die in der Meldung erwähnt werden, werden grundsätzlich vertraulich behandelt. 

 

Hier finden Sie alle Informationen rund um das Hinweisgeberschutzgesetz und einen Antwortkatalog zu häufig gestellten Fragen: 


Ihre Meldung bzw. Ihr Hinweis an:

Hinweise können durch Mitarbeitende sowie durch Externe bei jeder Führungskraft des DRK e.V. sowie bei der internen Compliance-Stelle vertraulich abgegeben werden.
Hinweis an interne Compliance-Stelle

Zusätzlich nimmt unsere externe Ombudsstelle mit unabhängigen Vertrauensanwälten als Meldestelle des DRK e.V. Hinweise zu möglichen Compliance-Verstößen im Zusammenhang mit dem DRK e.V. vertraulich und auch anonym entgegen.

Ombudsmann:
Rechtsanwalt Benedikt Rudolph
Telefon: 0221/975 80-856

Verschlüsselte Kommunikation:
Verschlüsselter Hinweis an Ombudsstelle

Für Hinweise im internationalen Kontext der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung steht die sogenannte „Integrity Line“ des IFRC zur Verfügung:
www.ifrc.org/report-concern