Durch Fremdkörper in Luft- und Speiseröhre, Schwellungen im Mund- und Rachenraum, beispielweise durch Insektenstiche und Ertrinken, besteht die Gefahr des Erstickens. Schnelles Handeln ist hier entscheidend. Welche Maßnahmen zur Anwendung kommen, ist davon abhängig, ob der Betroffene noch sprechen, atmen und husten kann.
Erkennen
evtl. fehlende Atmung
Der Betroffene kann sprechen, atmen und husten
Die Person kann nicht sprechen, atmen und husten
bei ausbleibendem Erfolg: Notruf 112
Wenn die Betroffene zu ersticken droht
Diese entstehen oft durch das versehentliche Verschlucken z.B. von Wespen oder Bienen. Durch das Insektengift schwellen die Schleimhäute oder auch die Zunge an - die Atemwege verengen sich oder drohen vollständig zu verschließen. Es besteht akute Erstickungsgefahr!