Um sich und andere Verkehrsteilnehmer am Unfallort nicht zu gefährden, ist der Eigenschutz und das Absichern der Unfallstelle erste Pflicht:
- eigenes Fahrzeug in 10-20 m Sicherheitsabstand abstellen
- wenn vorhanden: Warnweste anziehen
- Warnblinkanlage einschalten
- Warndreieck im Abstand von mind. 100 m aufstellen
- dem Verkehr mit aufgeklapptem Warndreieck möglichst hinter der Leitplanke gehen
- Handzeichen zum Verlangsamen und Bremsen geben
- bei Kurven und Bergkuppen das Warndreieck davor aufstellen
- Notruf 112 und Erste Hilfe leisten