Alle vom Ersthelfenden durchführbaren Maßnahmen entsprechen den grundsätzlichen Maßnahmen, wie sie in den anderen Verletzungs- und Erkrankungszuständen schon beschrieben worden sind. Zusätzlich ist der Eigenschutz zu beachten (Gase, Kontaktgifte u. ä.)
- eigene Sicherheit beachten
- Schutzhandschuhe anziehen
- Betroffene ansprechen, beruhigen
- Fragen Sie bei Kindern geduldig nach, was geschehen ist!
- Notruf 112
- ggf. Giftinformationszentrale anrufen 030 19240
Alle wichtigen Notrufnummern finden Sie unter folgendem Link: Notrufnummern - Anweisungen der Giftnotrufszentrale befolgen (z. B. schluckweise Wasser ja/nein)
- Hilfestellung beim Erbrechen, jedoch kein Erbrechen herbeirufen
- Giftreste und/oder Erbrochenes sicherstellen und dem Rettungsdienst mitgeben
- Schockbekämpfung
- Betroffene zudecken
- bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung laut "Hilfe" rufen , um Umstehende auf die Notfallsituation aufmerksam zu machen
- Stabile Seitenlage
- bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes beruhigen, trösten und beobachten, wiederholt Bewusstsein und Atmung prüfen
- bei Bewusstlosigkeit und fehlender normaler Atmung Herz-Lungen-Wiederbelebung
- bei inneren Verätzungen zugunsten der eigenen Sicherheit und Atemspende verzichten